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Was ist zu tun, wenn man ungeplant mit Themen im Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht konfrontiert wird? Im Anlassfall ist rasches und kompetentes Handeln angezeigt. Kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall!

Das können wir Ihnen anbieten

  • umfassendes Know-how und langjährige praktische Erfahrung
  • Vorbereitung von Finanzgerichtsverfahren
  • Vertretung bei Finanzgerichten bzw. in Steuerstrafverfahren
  • Kompetenz und Diskretion
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