Im Falle einer Unternehmenskrise ist schnelles Handeln geboten. Ansonsten droht der Verlust des Vertrauens der Geschäftspartner und eine Rückkehr in die Erfolgsspur wird noch schwieriger. Zudem drohen der Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften zivil- und strafrechtliche Sanktionen im Falle der Untätigkeit. Unternehmer sind daher häufig auf schnelle, kompetente und strukturierte Unterstützung angewiesen.
Bei einer Unternehmenskrise gehen wir daher von einem umfassenden Lösungsansatz aus. Grundlage des von uns zu erarbeitenden Sanierungskonzeptes ist immer die umfassende Prüfung aller Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Betriebswirtschaft, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Insolvenzrecht. Aufgrund unserer praktischen Erfahrungen im Bereich der Insolvenzverwaltung sind wir trotz größter Sorgfalt in der Lage, umgehend ein Krisenmanagement in Ihrem Unternehmen einzurichten und zu organisieren.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne im Falle der Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter, z.B. aufgrund erfolgter Insolvenzanfechtung oder von Haftungsansprüchen gemäß § 15b InsO.