Bei jeder Unternehmensnachfolge und der Weitergabe von Privatvermögen ist das Zusammenwirken von Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht für eine sachgerechte Lösung zu beachten. Steuerplanerische und rechtliche Überlegungen können hier einen erheblichen Mehrwert schaffen.
In enger Zusammenarbeit beraten unsere Steuerberater und Rechtsanwälte interdisziplinär und individuell Unternehmen und Privatpersonen bei Strukturierungen von Unternehmensnachfolgen und Erbvorgängen, insbesondere bei vorweggenommenen Erbfolgen sowie beim Entwerfen von Erbverträgen und Testamenten.